Die Personalausweisgebühr wurde zehn Jahre nicht angehoben und wird für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, ab dem 01.01.2021 auf 37,00 EUR erhöht. Der Gesetzgeber hat in § 31 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes festgelegt, dass die Gebühr für den Personalausweis die Kosten aller an der Leistung Beteiligten decken soll. Aufgrund gestiegener Kosten in der Kommunal- und Landesverwaltung ist diese erforderliche Kostendeckung im bundesweiten Durchschnitt schon seit einigen Jahren jedoch nicht mehr gegeben. Die Gebühr wird somit angehoben, um wieder eine Kostendeckung zu erreichen.
Jeder Personalausweis ermöglicht dank des integrierten Online-Ausweises – nach Vollendung des 16. Lebensjahres – die bequeme Nutzung digitaler Angebote, die einen sicheren Identitätsnachweis erfordern. Insbesondere die Möglichkeit vieler NFC-fähiger Smartphones, als Personalausweis-Lesegerät verwendet werden zu können (mit AusweisApp2 für Android oder iOS), hat die Nutzung des Online-Ausweises deutlich vereinfacht. Der Online-Ausweis kann Kosten, Wege und Zeit sparen. Er trägt dadurch zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei, die zum Beispiel immer mehr digitale Verwaltungsleistungen ohne Besuch im Bürgeramt in Anspruch nehmen können.
Wichtig zu wissen:
Das Reaktivieren des Online-Ausweises und das Neusetzen einer persönlichen Geheimnummer (PIN) werden ab 01.01.2021 kostenlos von Bürgerämtern durchgeführt. Beides kostete bisher stets sechs Euro.
Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind, bleibt die ermäßigte Personalausweisgebühr wie bisher bei 22,80 EUR.


















































