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Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt | Online: https://www.vgem-eibelstadt.de/
Verwaltung > Leistungen von A - Z
Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Stand: 20.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
| Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
|---|
| Frau Brock | 09303 9061-42 | Hauptstraße 20 - Nr. 1.01 | |
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